Waltraud Joa
Beauftragte der Stadt Marktoberdorf für Menschen mit Handicap
 Telefon: +49 (0) 8342 - 42945

Gemeinsame Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung und des VkIB

Die 2008 anstehende Novellierung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG) war Thema einer Fachtagung der Vereinigung kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern (VkIB) in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Anita Knochner.
Die dreitägige Tagung fand im barrierefreien Tagungshotel „Monarch“ in Bad Gögging statt.

Die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung bemerkte zu Beginn der Fachtagung:
"Die rechtzeitige Beteiligung meiner Kolleginnen und Kollegen an der Diskussion zur Verbesserung des Bayerischen Behinderten-gleichstellungsgesetzes ist unerlässlich. Das Gesetz ist unser tägliches Handwerkszeug und das muss zur rechten Zeit nachgeschliffen werden."

45 Teilnehmer, Behindertenbeauftragte von Städten, Landkreisen und Bezirken sowie Mitarbeiter der Fachbereiche der VkIB überprüften im Gespräch mit Experten die einzelnen Abschnitte des BayBGG und die dazugehörenden Verordnungen. Bewährtes soll beibehalten werden, aber auch notwendige und wünschenswerte Veränderungen wurden diskutiert.

„Das BayBGG hat sich als wichtiger Schritt zur Integration von Menschen mit Behinderung bewährt“, so Waltraud Joa, die stv. Vorsitzende der VkIB, „aber nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte und müsste“.

Die Versammlung formulierte einen Katalog von Forderungen, die bei der Novellierung in das Gesetz eingearbeitet werden müssen, z.B.:

•    Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts bei der
     Integration von Menschen mit Behinderung
•    Entwicklung von Fachprogrammen der Staatsregierung
     zum Ausbau ambulanter Angebote

•    Die Verletzung von Vorschriften zur Herstellung von
     Barrierefreiheit stellt eine Benachteiligung im Sinne des
     Behinderten-gleichstellungsgesetzes dar und gibt
     betroffenen Menschen Individualrechte wie zum Beispiel
     ein Recht auf Entschädigung und Schadensersatz

•    Die Vergabe öffentlicher Aufträge und Zuschüsse wird an
     die Herstellung von Barrierefreiheit gebunden

•    Ausbau des Anspruchs auf Kommunikationshilfen über
      Behördenverkehr hinaus

•    Fixierung der Rechte von psychisch Behinderten
•    Gesetzliche Festlegung der Rechte und Pflichten von
      Behindertenbeauftragten


In ihrem Schlusswort äußerte sich die 2. stv. Vorsitzende Barbara Titzsch zufrieden mit dem Ergebnis der Fachtagung und zeigte sich zuversichtlich, dass die Vorschläge der VkIB im Interesse der Menschen mit Behinderung in Bayern ihren Niederschlag bei der Formulierung der Neufassung des BayBGG finden werden.

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