Waltraud Joa
Beauftragte der Stadt Marktoberdorf für Menschen mit Handicap
 Telefon: +49 (0) 8342 - 42945

Bahn

Pressemitteilung der VKIB "Projektgruppe Bahn"

PERSONALABBAU AN BAYERNS BAHNHÖFEN ERSCHWERT MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTEN MENSCHEN DIE BAHNFAHRT

Von immer mehr bayerischen Bahnhöfen wird seitens der Deutschen Bahn Personal abgezogen. Wo dies der Fall ist, kann der Mobilitätsservice (Hilfe beim Ein- Aus- und Umsteigen mittels Hublift) gar nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt erbracht werden.

Betroffen davon sind nicht nur kleinere Bahnhöfe, sondern sogar Bahnknotenpunkte wie Buchloe, um nur ein Beispiel zu nennen.

Ende 2007 wurde der Vereinigung kommunaler Interessensvertreter für Menschen mit Behinderung in Bayern kurz VKIB mitgeteilt, dass der Mobilitätsservice umstrukturiert wird.

Laut Aussagen der DB im Februar 2008 sollen in Bayern  höchstens 7 stationäre Stützpunkte eingerichtet werden, von denen dann die Bahnhöfe bedient werden. Wer annimmt, dass nun wenigstens alle barrierefreien Bahnhöfe in den Service einbezogen werden - weit gefehlt!  Nur ein Bruchteil wird davon profitieren. Der Großteil der barrierefreien Bahnhöfe bleibt sprichwörtlich auf der Strecke.

Für Menschen mit Behinderung bedeutet dies: Anmeldung 1-3 Tage vorher, damit die Bahn ihr Personal disponieren kann und für den benötigten Ein- Aus- oder Umsteigeservice  zum entsprechenden Bahnhof entsendet.

Die Umsetzung dieses sogenannten Mobilitätspakets wurde immer wieder verschoben. Auch die groß angekündigte Einführung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 waren nur leere Versprechungen. Passiert ist wieder einmal nichts.

Nun wird eine sogenannte kleine Lösung angekündigt. Eingeschränkt auf Bereiche im Allgäu und in Oberbayern und das erst zum 1. Mai 2009. Der Rest Bayerns hat wohl Pech gehabt.

Im  Programm der DB von 2005 ist zu lesen: „Die bereits heute angebotenen Services für mobilitätseingeschränkte Reisende werden jetzt und in Zukunft erweitert und optimiert.“

„Solange die spontane Nutzung aller Züge nicht gewährleistet werden kann, werden wir die Serviceleistungen der Mobilitätsservicezentrale weiter ausbauen.“

Von einer Erweiterung und Optimierung kann keine Rede sein. Im Gegenteil, die DB hat die Situation für mobilitätseingeschränkte Reisende  weiter verschlechtert.

Optimierung heißt für uns nicht, dass erst ein Maximal-Abbau betrieben wird, um dann eine Minimallösung als Optimierung zu verkaufen.

Hier werden Gesetze, welche die gleichberechtigte Teilhabe  von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zum Ziel haben nicht nur missachtet, sondern  mit Füssen getreten.

Das Grundgesetz in Artikel 3, Abs. 3 besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und des Landes Bayern fordern die Barrierefreiheit auch im Verkehr.

Wir Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung wissen, dass Barrierefreiheit nicht von heute auf morgen hergestellt werden kann. Wenn aber  Barrierefreiheit entgegen bestehender Gesetzeslage abgebaut wird, in dem Ausmaß wie es derzeit von der Bahn praktiziert wird, dann ist das völlig inakzeptabel und schreit nach Protest.

Die VKIB erhebt nun die Forderung an die DB endlich eine brauchbare Lösung für das abgezogene Bahnpersonal zu finden.

Die VKIB fordert weiterhin fahrzeuggebundene Einstiegshilfen, was entscheidend zur Lösung des Personalproblems beitragen würde.

Solange die DB jedoch nicht im Besitz von Wagenmaterial ist, das ein barrierefreies Zusteigen zulässt, muss die DB mit Einsatz ihres Personals dafür sorgen, dass auch mobilitätsbehinderte Reisende ihre Züge nutzen können.

Alles andere ist diskriminierend!!