Waltraud Joa
Beauftragte der Stadt Marktoberdorf für Menschen mit Handicap
 Telefon: +49 (0) 8342 - 42945

UN-Rechtskonvention

Positionspapier der Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung

Positionspapier Leitet Herunterladen der Datei einInklusion als Auftrag

Broschüre "miteinander Zukunft Inklusion"

Hier die Broschüre vom Bayerischen Staatsministerium Leitet Herunterladen der Datei ein"miteinander Zukunft Inklusion"

Runder Tisch Aktionsplan Ostallgäu

Pressemitteilung

Startschuss für die Umsetzung der UN-Konvention

Als historischen Augenblick sah Landrat Johann Fleschhut das erste Treffen der betroffenen Verbän-de und Organisationen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung im Ostallgäu an. „Wir stoßen eine neue Türe auf, die unser Zusammenleben verändern wird. Alle Mitglieder unserer Gesellschaft müssen gleichberechtigt am Leben teilhaben können,“, rief Landrat Fleschhut zum Mitmachen auf und stieß auf offene Ohren bei den kompetenten Teilnehmern des „Runden Tisches“.

Der Kreisausschuss hatte im November 2013 beschlossen, die vorhandenen vielfältigen Maßnahmen zur vollen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen durch einen kommunalen Aktionsplan noch weiter zu verbessern. Im ersten gemeinsamen Treffen dazu haben sich die Vertreter von verschiedenen Bereichen der Behindertenarbeit, von Schulen, Arbeit und Bildung, Kommunen, Tourismus und die Behindertenbeauftragte des Landkreises Waltraud Joa in einem ersten Schritt darauf verständigt, Vorhandenes in einer Bestandsaufnahme erfassen. Daraus wird dann der Bedarf für weitere Verbesserungen festgestellt, Maßnahmen definiert und umgesetzt werden. „Wir sind kein Diskutierklub, sondern wollen schnellstens in die Umsetzungsphase eintreten,“ machte der Landrat den ambitionierten Willen allen Teilnehmern deutlich. Parallel zur jetzigen Steuerungsgruppe entstehen nach einer Auftaktveranstaltung im Herbst Arbeitskreise zu den einzelnen Handlungsfeldern Erziehung, Bildung, Wohnen, Freiheit, unabhängige Lebensführung, Einbeziehung in die Gemeinschaft, Recht der freien Meinungsäußerung, Zugang zu Informationen, Gesundheit, Familie, Arbeit und Be-schäftigung, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport und als besonderen Schwerpunkt: Bewusstseinsbildung.

Koordinationsstelle im Landratsamt
Für die Umsetzung dieses Aktionsplans wird der Landkreis so schnell wie möglich eine Koordinati-onsstelle im Landratsamt schaffen. „Man muss sich der Inklusion stellen und wir wollen nach dem Prinzip der kleinen Schritte vor Ort die Teilhabe von Menschen mit Bedingungen Stück für Stück verbessern“, begründet Landrat Fleschhut den Aktionsplan. Man werde einen langen Weg vor sich haben und „nie am Ziel sein“, erklärte Fleschhut. Neben den Experten zur Behindertenarbeit können sich alle Bürgerinnen und Bürger in die Erstellung des Plans mit Ideen und Anregungen einbringen.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Ostallgäu

UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbau

Schreiben an Herrn Staatsminister Dr. Söder.

Leitet Herunterladen der Datei einMehrflächenbedarf für inklusive Unterrichtsmöglichkeiten

Hier die .UN-Behindertenrechtskonvention

Leichte Sprache versteht jeder

Inklusion Bezirk Schwaben übersetzt sein Behördendeutsch für Behinderte

VON URSULA ERNST

Augsburg  Deutsche Sprache - schwere Sprache. Nicht nur Menschen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch tun sich oft schwer, alles, was um sie herum gesprochen und geschrieben wird, zu verstehen. Besonders betroffen sind Behinderte oder Menschen mit Lese- und Schreibschwäche. Sie sehen nur Buchstabensalat in den Zeitungen und lesen Behördenkauderwelsch auf Formularen. Die sogenannte "Leichte Sprache" soll nun Abhilfe schaffen.
Als eine der ersten Behörden wird der Bezirk Schwaben jetzt beispielsweise Antragsformulare und Antwortschreiben in Leichtet Sprache erarbeiten. Am heutigen Donnerstag wird wohl ein Antrag der Grünen im Bezirkstag verabschiedet. Es sei eine Aufgabe der Bezirke, als Sozialhilfeträger für Menschen mit Handicaps da zu sein.

Die Idee stammt aus Skandinavien

Die Idee zur Leichten Sprache stammt aus Skandinavien, England und den USA und reicht in die 1970er Jahre zurück. Mit der Diskussion um Inklusion im Zuge der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erlebt sie hierzulande einen neuen Aufschwung. Bei der Inklusion geht es um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen. Die Leichte Sprache sorgt dafür, dass diejenigen, um die es hier geht, auch an der Diskussion teilnehmen können. Sie ist ein Teil der Barrierefreiheit, die sich nicht nur auf Rollstuhl-Rampen, Aufzüge und automatische Türen beschränkt.
Leichte Sprache ist nur auf den ersten Blick leicht. Für diejenigen, die "normale" Texte umsetzen wollen, gilt es vieles zu beachten.

  • Texte in Leichter Sprache werden in größerer Schrift abgesfasst.
  • Die Sätze dürfen nicht zu lang und kompliziert aufgebaut sein.
  • Wenn es passt, müssen Bilder eingebaut werden.
  • Konkrete Beispiele sollen die Inhalte verständlich machen.
  • Es muss schnell deutlich werden, was gemeint ist. Schlecht: "Wenn Sie mir sagen, was Sie wünschen, kann ich Ihnen helfen." Gut: " Ich kann Ihnen helfen. Bitte sagen Sie mir: Was wünschen Sie?"

Wenn sich Fremdwörter nicht umgehen lassen, müssen sie erklärt werden. So heißt es bei der bayerischen Behindertenbeauftragten beispielsweise über die "UN-Konvention": "Eine Konvention ist ein Vertrag. UN ist eine Abkürzung für United Nations. Das spricht man so aus: ju-nei-tet näschons. Unites Nations ist englisch und bedeutet Nationen. Eine Nation ist ein Land. Zum Beispiel: Deutschland, Italien. Vereint bedeutet gemeinsam. Die Vereinten Nationen ist eine Gruppe. Dort arbeiten fast alle Länder von der ganzen Welt mit. Sie kümmern sich um Frieden in der Welt und um Menschen-Rechte."

Quelle: AZ 01.12.2011