Warum barrierefrei?
Im Internet werden heutzutage leider viele Menschen trotzdem von vielen Angeboten nicht erreicht.
Früher mussten sich Firmen und Organisationen zum Thema Barrierefreiheit nur bei Baumaßnahmen Gedanken machen. In den letzten 10 Jahren hat das Internet jedoch die Gewohnheiten vieler Menschen bei der Informationsbeschaffung verändert.
Immer mehr Menschen besorgen sich im Internet (Vorab-) Informationen und sind in immer grösserem Maße von diesen Informationen abhängig, besonders Senioren und Menschen mit Behinderungen. Aufgrund der of eingeschränkten Mobilität sind diese Menschen besonders auf leicht zugängliche und aktuelle Informationen angewiesen.
Wer braucht Barrierefreiheit?
- Blinde / Sehgeschädigte
- Taube / Hörgeschädigte
- Motorisch Eingeschränkte
Und nicht Behinderte?
Auch nicht behinderte Personen sind häufig durch bestimmte Barrieren ausgeschlossen:
- Nutzer "exotischer" Einstellungen bzw. Hard- / Softwaree
- Nutzer mobiler Endgeräte (z.B. Handys, PDAs, Cartronic)
- Senioren
Abgesehen von der "moralischen" Pflicht Informationen barrierefrei darzustellen haben die Gesetzgeber Bestimmungen geschaffen, die diese Pflicht wirklich zur Pflicht machen. Im Jahr 2002 wurde das Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) verabschiedet, aus welchem sich im Juli 2002 die Barrierefreie Informationstechnikverordnung (BITV) ableitete. Diese Rechtsnormen beschreiben die Pflichten, die es für Behörden des Bundes zu erfüllen gilt. Für Behörden der Länder und die Kommunen sind vergleichbare in Planung und z.T. auch schon in der Umsetzung.
Das BGG und die BITV basieren auf Standards, die vom World Wide Web Consortium (W3C) erarbeitet und definiert. Die Web Accessibility Initiative (WAI), ein Arbeitskreis des W3C, hat mehrere Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung veröffentlicht. In diesen Richtlinien (WCAG) wird genau definiert, was bei barrierefreier Gestaltung beachtet werden muss.