Waltraud Joa
Beauftragte der Stadt Marktoberdorf für Menschen mit Handicap
 Telefon: +49 (0) 8342 - 42945

DIN_Normen

DIN Normen - Barrierefreies Bauen

DIN 18040 Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Stand: 10/2010, bauaufsichtlich eingeführt am 01.07.2013

DIN 18040 Teil 2: Wohnungen Stand: 09/2011, bauaufsichtlich eingeführt am 01.07.2013

DIN 18040 Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum Stand: 11/2011

Präsentation "Das Haus für's Leben"

DAS HAUS FÜR`S  LEBEN  -  FREI VON BARRIEREN

Selbständiges Wohnen zu jeder Lebenszeit hat für die meisten Menschen einen sehr hohen Stellenwert. Der ideale Wohn- und Lebensraum ist frei von Barrieren, bietet Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit einer flexiblen Nutzung. Denn kluge Planung ist besser als Wohnraumanpassung. Machen Sie sich das Leben leicht und bauen Sie vorausschauend.


STUFENLOSE ERREICHBARKEIT

Stufen, Schwellen und Treppen werden zur echten Barriere, sobald man durch ein schweres Gepäckstück, einen Kinderwagen, oder durch physische Gründe eingeschränkt beweglich ist. Der komfortabelste Weg zur Wohnung führt natürlich über einen stufenlosen Eingang. Auch innerhalb der Wohnung sollte auf Stufen möglichst verzichtet werden. Sind Höhenunterschiede unvermeidbar, verbessern Rampen und Lifte die Lebensqualität.


STUFENLOSER AUSGANG

Die Erreichbarkeit eines Freisitzes ist besonders für Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit von enormer Bedeutung. Eine stufenlose Erschließung ist auch hier vorzusehen. Türschwellen zu Freiflächen müssen durch einen vorgelagerten Rost ausgestattet werden. Auf die Wahl eines geeigneten Türbeschlags ist zu achten.


DURCHGANGSBREITE TÜREN

Alle Räume einer Wohnung sollten stets uneingeschränkt erreichbar und nutzbar sein, sodass jeder Durchgang auch mit Krücken oder anderen Gehilfen passierbar ist. Zimmertüren erhalten deshalb ein Durchgangsmaß von mindestens 80 cm. Vor Wohnung und Aufzug gelten folgende Maße:


BEDIENUNGSELEMENTE

Lichtschalter, Türdrücker und andere Bedienungs-vorrichtungen sollten auf einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Denn ob klein oder groß, ob alt oder jung – diese Höhe ist für alle komfortabel! Ein sicheres und leichtes Zugreifen wird so auch bei eingeschränkter Beweglichkeit unterstützt.


TREPPEN

Je großzügiger eine Treppe angelegt ist, desto leichter ist sie begehbar. Eine lichte Breite von 80 cm zwischen den Handläufen ist ebenso wichtig wie die Bewegungs-fläche vor Treppenauf- und -abgang. Die ideale Treppe verfügt über beidseitige Handläufe mit einem Durchmesser von 3 bis 4,5 cm. Der innere Handlauf sollte am Treppenauge nicht unterbrochen werden.


BAD

Eine stufenlose Dusche bedeutet Komfort im Badezimmer und ist bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit von großem Vorteil. Ebenso wichtig ist eine bequeme und sichere Pflege an einem untersitzbaren Waschbecken.


Frau Waltraud Joa, Behindertenbeauftragte des Landkreises Ostallgäu in Zusammenarbeit mit Frau Christine Degenhart, Architektin aus Rosenheim