Waltraud Joa
Beauftragte der Stadt Marktoberdorf für Menschen mit Handicap
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Behindertenbeauftragte der Bundesregierung begrüßt Zugänglichmachungsverordnung

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, begrüßte in Berlin die Verabschiedung einer „Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren“ (Zugänglichmachungsverordnung - ZMV). Die Verordnung wurde diese Woche im Bundesgesetzblatt verkündet und wird zum 1. Juni 2007 in Kraft treten.

Evers-Meyer: „Künftig haben blinde und sehbehinderte Menschen auch gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Behörden, die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, einen Anspruch darauf, dass ihnen Dokumente in einem Format ihrer Wahl zugänglich gemacht werden - zum Beispiel in Punktschrift, als Tonaufzeichnung oder in Großdruck. Das stärkt sie bei der eigenständigen Wahrnehmung ihrer Rechte. Ich danke dem Bundesministerium der Justiz an dieser Stelle ausdrücklich für das große Engagement und die Unterstützung.“

Bereits seit 2002 haben blinde und sehbehinderte Menschen Anspruch auf zugängliche Bescheide gegenüber Behörden des Bundes (hierzu gehören z. B. die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung Bund). Das ergibt sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und der Verordnung über barrierefreie Dokumente (VBD). In vielen Bundesländern wurden vergleichbare Regelungen für Landes- und Gemeindebehörden geschaffen.

Evers-Meyer: „Ich möchte die blinden und sehbehinderten Menschen ermutigen, ihr Recht auf zugängliche Dokumente auch einzufordern, und die Verwaltungs- und Justizbehörden, ihre Aufgabe aktiv umzusetzen. Die bisherige Erfahrung mit der VBD hat gezeigt, dass es machbar ist und auch nicht zu untragbaren Belastungen für die Verwaltungen geführt hat.“