Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wird die Kreisverwaltungsbehörden in ihrer Zuständigkeit darüber informieren, dass jede/r Betroffene auf einen ausgebildeten Gebärdensprachdolmetscher/-in ihrer/seiner Wahl zugreifen und diese/n mit ins Impfzentrum nehmen kann und dass die Impfzentren bzw. Kreisverwaltungsbehörden nachträglich die von den Gebärdensprachdolmetscher-/innen ausgestellte Rechnung erstatten sollen.
Den Impfzentren steht bereits seit Wochen ein Film in Gebärdensprache zu den Abläufen im Impfzentrum zur Verfügung, den wir auch auf unserer Seite anbieten: https://www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache/
Gehörlose können die Coronavirus-Hotline per Fax: 09131 6808-2202 kontaktieren.
Für einen Impfvorgang dürfen Sie mit ca. 30 Minuten rechnen.“ Danke an Lydia Bauer-Hechler für die Information!